Donnerstag, 3. November 2011

Interview mit der Deutschen Akademikerfinanz in Mannheim zu den Änderungen im Versicherungsjahr 2012


Das Jahr 2012 bringt für Versicherungen und deren Versicherte einige Änderungen im Bereich der Altersvorsorge. Wir haben uns mit Christoph Deege und Frederik Meßmer getroffen, um die Veränderungen vorzustellen und euch deren Bedeutung zu vermitteln.
Christoph und Frederik sind Experten auf dem Gebiet der Finanz- und Vorsorgeberatung. Sie sind unabhängig von Anbietern und beraten Verbraucher für die Deutsche Akademikerfinanz in Mannheim.

FinanzABCWelche Änderungen bringt das Jahr 2012 im Lebensversicherungsbereich für die deutschen Versicherten

Frederik:     Die wichtigsten Änderungen ergeben sich vor allem aus der Senkung des Garantiezins (von 2,25% auf 1,75%) und durch die Erhöhung des Alters der Abrufbarkeit von Rentenversicherungen (Das Renteneintrittsalter steigt auf 62 Jahre statt 60 Jahre). Das bedeutet, dass Renten erst später verfügbar sind.

FinanzABC: Was ist der Garantiezins und für welche Produkte gilt er?

Christoph:   Der Garantiezins ist der Zinssatz, der über die gesamte Vertragslaufzeit zu den  garantierten Leistungen führt. Er wird vom Finanzministerium festgelegt und gilt für alle klassischen Lebensversicherungsprodukte.
Frederik:     Das bedeutet alle reinen fondgebundenen Lebensversicherung haben keine garantierte Verzinsung und sind somit von der Garantiezinssenkung nicht betroffen.

FinanzABC: Was bedeutet die Senkung des Garantiezinses praktisch?

Frederik:     Nicht nur Rentenversicherungen und Lebensversicherung mit verzinsten eingezahlten Prämien sind von der Senkung des Garantiezinses betroffen sondern bspw. auch Risikobeiträge für Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Todesfallschutz.
Christoph:   Praktisch bedeutet das, dass für Verträge, die 2012 neu abgeschlossen werden, bei gleichen Beiträgen weniger Leistung garantiert ist. Also bekommt der Kunde weniger Rente bei gleichen Monatsbeiträgen beziehungsweise muss für den gleichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr Geld bezahlen.

FinanzABC: Was bedeutet die Senkung des Garantiezinses für bestehende Verträge?

Christoph:   Der bei Abschluss festgelegte Garantiezins für Verträge bleibt unverändert bestehen. Somit gibt es keine Änderung von bestehenden Renten- und Lebensversicherungen.

FinanzABC: Was bedeutet die Senkung des Garantiezinses für Menschen, die noch keine  entsprechenden Vorsorge-Produkte abgeschlossen haben?

Frederik:     Wenn Versorgungslücken bestehen, sollten die Maßnahmen grundsätzlich immer zeitnah getroffen werden. Insbesondere solche Gesetzesänderungen sollte man hierbei berücksichtigen und für sich nutzen. Wir empfehlen zur Ermittlung der individuellen Situation einen Finanzexperten zu konsultieren.

FinanzABC: Wenn ihr ein Interessent wäret, würdet ihr jetzt einen Vertrag mit den bestehenden Konditionen (2,25%) abschließen und warum?

Frederik:      Nein, ich bin nach Rücksprache mit meinem Finanzberater bereits optimal aufgestellt! ;-)

Christoph:   Generell ist es empfehlenswert einen steuerlich geförderten Basis-Renten-Vertrag mit höherem Garantiezins, also mindestens 2,25 %, zu haben. Dadurch hält man sich die Möglichkeit offen, zu diesem Zinssatz Einmalbeiträge für die Altersvorsorge zu sparen. Inklusive Steuerersparnis kommt man dabei auf Renditen von fast 4,5 % als sichere Anlage!

FinanzABC: Die zweite Änderung, die Versicherte nächstes Jahr erwartet, ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 ab 1.1.2012. Was bedeutet das konkret für Versicherte und in welchem Zusammenhang ist diese Erhöhung zu sehen?

Frederik:     Insbesondere bedeutet dies für neue Versicherungsverträge ab 2012, dass der frühestmögliche Abrufzeitpunkt von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben wird. Bei früherem Abruf der Altersrente, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Diese Änderung ist eine Folge der Erhöhung des Renteneintrittsalters.

FinanzABC: Wer ist betroffen und für wen besteht konkreter Handlungsbedarf?

Frederik:     Verträge, die staatlich gefördert werden, also Basis-Renten/Rürup-Renten, Riester-Verträge und betriebliche Altersvorsorge, sind betroffen. Bestehende Verträge und solche die noch 2011 abgeschlossen werden fallen unter die aktuelle Regelung (60 Jahre). Für Verträge, die ab 1.1.2012 abgeschlossen werden, gilt die neue Regelung.

Christoph:   Handlungsbedarf besteht grundsätzlich für jeden, der noch eine Lücke in seiner Altersvorsorge hat. Bei einem Abschluss dieses Jahr wahrt man sich in jedem Fall zusätzlich Flexibilität im Alter. Entscheidend ist hierbei der Abschlusszeitpunkt und nicht die Beitragshöhe eines Vertrages. Daher kann man sich schon mit kleinen Beiträgen diese Flexibilität sichern.

FinanzABC: Wie seht Ihr die weitere Entwicklung? Stichwort: Rente mit 69?

Frederik:     In der letzten Empfehlung der Wirtschaftsweisen an die Bundesregierung wurde die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre angeraten. Für mich ist die nur der Anfang, da die „magische Grenze“ von 70 Jahren noch nicht angegriffen werden sollte. Aus demographischen Gesichtspunkten, ist es für mich als Volkswirt unerlässlich, das gesetzliche Rentensystem durch Anhebung des Renteneintrittsalters stärker zu entlasten.

Christoph:   Dem kann ich mich nur anschließen. Aufgrund der angespannten Situation in der Rentenkasse, kann man langfristig nur die Ausgaben senken (z.B. Rentenkürzung) oder die Einnahmen erhöhen (z.B. Beitragserhöhung). Bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters handelt es sich letztlich um eine versteckte Beitragserhöhung und Rentenkürzung.

FinanzABC: Wir möchten uns bei euch für eure Bereitschaft und eure Zeit bedanken, unsere Fragen zu beantworten.

Falls ihr Fragen zu den von Christoph und Frederik angesprochenen Themen haben, erreicht ihr die beiden unter:

0621/16 79 77 00

oder


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